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Wichtiges vorab 

 

Terminvereinbarung

 

Alle unsere Behandlungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Wir freuen uns daher, vorab von Ihnen zu hören – telefonisch unter +43 (0) 650 7911011 oder auch per E-Mail an praxis@physio-central.at.

 

Ersttermin

 

Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin bitte Ihren Verordnungsschein sowie, falls vorhanden, auch ärztliche Befunde mit.

 

Absage von Terminen

 

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, in Rechnung gestellt werden müssen.

Zum Ablauf

 

Verrechnung über eine Krankenversicherung

 

 

Wir sind eine Wahltherapiepraxis – unsere Leistungen sind daher nicht vollständig von Ihrer Krankenversicherung gedeckt*, wohl aber zu einem bestimmten Teil. Dafür ist es wichtig, folgenden Ablauf zu kennen.

 

 

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung!

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ärztliche Verordnung

 

 

 

Von Ihrem*r behandelnden Arzt*Ärztin (Fach- oder Hausarzt*ärztin) bekommen Sie eine Verordnung für Physiotherapie. Auf dieser befinden sich Ihre Diagnose, die Therapiemaßnahmen (mobilisierende Physiotherapie, Heilmassage, Lymphdrainage, Elektrotherapie, Fango, …) sowie die Anzahl der Behandlungen und die Behandlungszeiten.

 

Bitte beachten Sie, dass auch der Name des*der behandelnden Therapeut*in auf dem Verordnungsschein angegeben sein muss.

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Bewilligung der Physiotherapie durch Ihre Krankenversicherungsanstalt

 

 

Damit sich die Krankenkasse an den Therapiekosten beteiligt, muss bei dieser vorab eine Bewilligung eingeholt werden. Dazu übermitteln Sie Ihre Verordnung an Ihre jeweilige Krankenkasse.

Diesen Vorgang können wir Ihnen gerne abnehmen: Bringen Sie einfach den Verordnungsschein zu Ihrem ersten Termin mit – den Rest erledigen wir für Sie!

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Abrechnung

 


Sobald die Therapieeinheiten abgeschlossen sind, erhalten Sie von Ihrem*r Therapeut*in eine Rechnung über die durchgeführten Behandlungen.

 

Nach Einzahlung können Sie die Originalrechnung gemeinsam mit der Einzahlungsbestätigung und dem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis eine Wahltherapie ist und die Krankenkassen einen Teilbetrag der anfallenden Therapiekosten übernehmen.


Private Unfallversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen den Differenzbetrag, sofern die verordneten Therapien durch die Versicherungen finanziell gedeckt sind. Wir empfehlen die vorherige Rücksprache mit Ihrer Versicherung.​

* Beachten Sie bitte, dass nur die Kosten für physiotherapeutische Leistungen von der Krankenkasse teilweise übernommen werden. Osteopathie und Vitalfeldtherapie bzw. Anwendungen mit Global Diagnostics sind davon ausgenommen.

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