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Physiotherapie als Kassenleistung – was hat sich geƤndert?

  • Autorenbild: Peter Geisler
    Peter Geisler
  • 1. Sept.
  • 4 Min. Lesezeit

Alles rund um Verordnung, Umfang und Kosten



Das Wichtigste in Kürze


• Die ƖGK bezahlt weiterhin Physiotherapie in dem Umfang, den Ihre Ƅrztin*Ihr Arzt für notwendig hƤlt – nicht nur 30 Minuten.

• Das 6Ɨ30-Minuten-Schema dient zur Orientierung und ist nicht als Vorgabe an die Ƅrzt*innen zu verstehen.

• Auch nach den ersten 6 Einheiten kann die Therapie bei Bedarf fortgesetzt werden – nahtlos und mit Kostenbeteiligung der ƖGK.



Es begann im Frühjahr 2025 mit einem Schreiben der Ɩsterreichischen Gesundheitskasse an die Ƅrzteschaft. Darin enthalten war die Bitte, sorgsam mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen: Leistungen wie die Physiotherapie solle man nur in jenem Maße verordnen, in dem sie notwendig sind. Konkret war davon zu lesen, dass Physiotherapie in einem Umfang von 6 Einheiten Ć  30 Minuten in vielen FƤllen ausreichend sei.


Immer ƶfter hƶren wir, dass dies missverstanden und als Vorgabe aufgefasst wird. Entsprechend groß ist die Verunsicherung unter den Patient*innen, und auch Ƅrzt*innen sehen sich mit vielen Unklarheiten konfrontiert. Was gilt also wirklich?


Wir haben die hƤufigsten Fragen unserer Patient*innen zusammengetragen; Peter Geisler, Physiotherapeut sowie Gründer von Physio Central in Hall, geht auf jede einzelne ein. Alle Informationen wurden freundlicherweise sowohl von der Ɩsterreichischen Gesundheitskasse als auch vom Berufsverband Physio Austria geprüft und bestƤtigt.


Zahlt die ƖGK nur mehr 30-minütige Physio-Einheiten?


An dieser Stelle ein klares Nein! Nach wie vor wird im Rahmen der Krankenbehandlung jene Leistung von der ƖGK bezahlt, die von den Ƅrzt*innen verordnet und von den Therapeut*innen durchgeführt wird. Sie entscheiden, welche Therapie in welchem Umfang am sinnvollsten ist. Das kƶnnen je nach Krankheitsbild 30 Minuten sein, aber auch 45 oder 60 Minuten.


Die ƖGK schreibt den Ƅrzt*innen hier nichts vor – sie hat nur darauf hingewiesen, sorgsam mit der Ressource Physiotherapie umzugehen. In diesem Zusammenhang wurde auf den geltenden Grundsatz der ƶkonomischen Krankenbehandlung verwiesen.


Ich habe gehƶrt, dass Ƅrzt*innen nur mehr 30 Minuten Physiotherapie in 6 Einheiten verschreiben dürfen – stimmt das?


Nein, wie bereits erwƤhnt, entscheiden die Ƅrzt*innen, in welchem Umfang sie Physiotherapie (oder eine andere Therapie) verordnen. Weiterhin kƶnnen also 30-, 45- oder 60-minütige Einheiten verschrieben werden. Außerdem ist die Anzahl dieser Einheiten nicht auf 6 beschrƤnkt – es kƶnnen weniger, aber auch mehr sein.


Das 6x30-Minuten-Schema, wie von der ƖGK beschrieben, ist keine feste Vorgabe. Und auch die Erstattung der Kosten durch die ƖGK bleibt unverƤndert. Denn wie gesagt: Was die Ƅrzt*innen verordnen, muss medizinisch begründet sein – und wird deshalb auch von der ƖGK bezahlt.


Ich habe eine Verordnung für 6 x 30 Minuten Physiotherapie. Was, wenn das nicht reicht?


Als Ihre Physiotherapeut*innen behalten wir Ihren Behandlungsverlauf natürlich genau im Auge. Außerdem stehen wir im Austausch mit Ihrer behandelnden Ƅrztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt. Sollte sich also abzeichnen, dass 6 x 30 Minuten Physiotherapie nicht ausreichen, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden.


Dafür erstellen wir einen Behandlungsplan, den wir an Ihre Ƅrztin bzw. Ihren Arzt weiterleiten. Darin begründen wir, warum eine Fortsetzung der Therapie sinnvoll erscheint, und wie wir sie gestalten mƶchten. Wird dieser Behandlungsplan Ƥrztlich abgesegnet, da eine weitere Krankenbehandlung notwendig ist, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Die Kosten für die weitere Therapie werden dann in gleichem Maße von der ƖGK übernommen – und zwar egal, wegen welcher Beschwerden Sie zu uns kommen.


Ganz wichtig ist mir hier zu betonen: Niemand lƤsst Sie nach 6 Einheiten einfach im Regen stehen! Weder wir Therapeut*innen, noch die Ƅrzt*innen oder die ƖGK!


Kann eine Folgeverordnung nur bei bestimmten Krankheitsbildern ausgestellt werden?


Nein! In ihrem Schreiben hat die ƖGK lediglich Beispiele für Erkrankungen genannt, bei denen von vornherein davon ausgegangen werden kann, dass 6 Einheiten zu 30 Minuten nicht ausreichend sind. Die Ƅrzt*innen sind aber nicht auf diese Beispiele beschrƤnkt: Sie kƶnnen eine Folgeverordnung immer dann ausstellen, wenn diese notwendig ist.


Sobald die erste Verordnung ā€žaufgebrauchtā€œ ist, erstellen wir bei Bedarf einen Behandlungsplan, und nach Ƥrztlicher Freigabe kann die Behandlung nahtlos weitergehen. Die Kosten für die Behandlung werden in gleichem Maße von der ƖGK getragen, es Ƥndert sich nichts. Was aus medizinischer Sicht gebraucht wird, wird auch bezahlt.


Zahlt die ƖGK auch bei euch? Ihr seid ja keine Vertragstherapeut*innen.


Ja, die ƖGK (und auch die anderen Krankenversicherungen) beteiligen sich an den Therapiekosten bei uns. Wir sind Wahltherapeut*innen: Das bedeutet, dass Ihre Krankenversicherung einen Teil der Therapiekosten trƤgt (üblicherweise zwischen ca. 30 und 60 Euro pro Einheit, abhƤngig von der Behandlungsdauer).


Falls Sie eine private Krankenzusatzversicherung haben, kƶnnen Sie einen mƶglichen Selbstbehalt dort ebenfalls einreichen.



Wie oft im Jahr kann ich zur Physiotherapie gehen? Gibt es eine Deckelung durch die ƖGK?


Sie kƶnnen so oft zur Physiotherapie gehen wie medizinisch notwendig, wenn sie Ƥrztlich verordnet wurde. Zu beachten ist, dass die Behandlung ausreichend und zweckmäßig zu sein hat. Eine Deckelung durch die ƖGK (z. B. eine Serie pro Jahr) gibt es nicht.



Abschließend mƶchten wir betonen, dass sich für die Patient*innen wenig geƤndert hat. Nach wie vor obliegt es den behandelnden Ƅrzt*innen, die jeweils notwendige physiotherapeutische Behandlung zu verschreiben. Sollte sich im Laufe der Behandlung herausstellen, dass weitere Einheiten notwendig sind, so kƶnnen wir dies in Form eines Behandlungsplans an die Ƅrzt*innen rückmelden. Ist das geschehen und kommt auch die behandelnde Ƅrztin*der behandelnde Arzt zu diesem Schluss, dann kann Ihre Behandlung nahtlos weiterlaufen. Und auch die Krankenkasse beteiligt sich weiterhin an den Kosten.


So viel also zu den häufigsten Fragen, die Patient*innen an uns richten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber gerne individuell mit Rat und Tat zur Seite. Sei es bei Fragen zu Finanzierung, unserem Therapieangebot oder zur Kostenerstattung durch Ihren Versicherungsträger: Wir sind für Sie da!

Ihre Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bei Physio Central in Hall in Tirol

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