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Physiotherapie als Kassenleistung – was hat sich geändert?

  • Autorenbild: Peter Geisler
    Peter Geisler
  • 1. Sept.
  • 4 Min. Lesezeit

Alles rund um Verordnung, Umfang und Kosten



Das Wichtigste in Kürze


• Die ÖGK bezahlt weiterhin Physiotherapie in dem Umfang, den Ihre Ärztin*Ihr Arzt für notwendig hält – nicht nur 30 Minuten.

• Das 6×30-Minuten-Schema dient zur Orientierung und ist nicht als Vorgabe an die Ärzt*innen zu verstehen.

• Auch nach den ersten 6 Einheiten kann die Therapie bei Bedarf fortgesetzt werden – nahtlos und mit Kostenbeteiligung der ÖGK.



Es begann im Frühjahr 2025 mit einem Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse an die Ärzteschaft. Darin enthalten war die Bitte, sorgsam mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen: Leistungen wie die Physiotherapie solle man nur in jenem Maße verordnen, in dem sie notwendig sind. Konkret war davon zu lesen, dass Physiotherapie in einem Umfang von 6 Einheiten à 30 Minuten in vielen Fällen ausreichend sei.


Immer öfter hören wir, dass dies missverstanden und als Vorgabe aufgefasst wird. Entsprechend groß ist die Verunsicherung unter den Patient*innen, und auch Ärzt*innen sehen sich mit vielen Unklarheiten konfrontiert. Was gilt also wirklich?


Wir haben die häufigsten Fragen unserer Patient*innen zusammengetragen; Peter Geisler, Physiotherapeut sowie Gründer von Physio Central in Hall, geht auf jede einzelne ein. Alle Informationen wurden freundlicherweise sowohl von der Österreichischen Gesundheitskasse als auch vom Berufsverband Physio Austria geprüft und bestätigt.


Zahlt die ÖGK nur mehr 30-minütige Physio-Einheiten?


An dieser Stelle ein klares Nein! Nach wie vor wird im Rahmen der Krankenbehandlung jene Leistung von der ÖGK bezahlt, die von den Ärzt*innen verordnet und von den Therapeut*innen durchgeführt wird. Sie entscheiden, welche Therapie in welchem Umfang am sinnvollsten ist. Das können je nach Krankheitsbild 30 Minuten sein, aber auch 45 oder 60 Minuten.


Die ÖGK schreibt den Ärzt*innen hier nichts vor – sie hat nur darauf hingewiesen, sorgsam mit der Ressource Physiotherapie umzugehen. In diesem Zusammenhang wurde auf den geltenden Grundsatz der ökonomischen Krankenbehandlung verwiesen.


Ich habe gehört, dass Ärzt*innen nur mehr 30 Minuten Physiotherapie in 6 Einheiten verschreiben dürfen – stimmt das?


Nein, wie bereits erwähnt, entscheiden die Ärzt*innen, in welchem Umfang sie Physiotherapie (oder eine andere Therapie) verordnen. Weiterhin können also 30-, 45- oder 60-minütige Einheiten verschrieben werden. Außerdem ist die Anzahl dieser Einheiten nicht auf 6 beschränkt – es können weniger, aber auch mehr sein.


Das 6x30-Minuten-Schema, wie von der ÖGK beschrieben, ist keine feste Vorgabe. Und auch die Erstattung der Kosten durch die ÖGK bleibt unverändert. Denn wie gesagt: Was die Ärzt*innen verordnen, muss medizinisch begründet sein – und wird deshalb auch von der ÖGK bezahlt.


Ich habe eine Verordnung für 6 x 30 Minuten Physiotherapie. Was, wenn das nicht reicht?


Als Ihre Physiotherapeut*innen behalten wir Ihren Behandlungsverlauf natürlich genau im Auge. Außerdem stehen wir im Austausch mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt. Sollte sich also abzeichnen, dass 6 x 30 Minuten Physiotherapie nicht ausreichen, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden.


Dafür erstellen wir einen Behandlungsplan, den wir an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt weiterleiten. Darin begründen wir, warum eine Fortsetzung der Therapie sinnvoll erscheint, und wie wir sie gestalten möchten. Wird dieser Behandlungsplan ärztlich abgesegnet, da eine weitere Krankenbehandlung notwendig ist, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Die Kosten für die weitere Therapie werden dann in gleichem Maße von der ÖGK übernommen – und zwar egal, wegen welcher Beschwerden Sie zu uns kommen.


Ganz wichtig ist mir hier zu betonen: Niemand lässt Sie nach 6 Einheiten einfach im Regen stehen! Weder wir Therapeut*innen, noch die Ärzt*innen oder die ÖGK!


Kann eine Folgeverordnung nur bei bestimmten Krankheitsbildern ausgestellt werden?


Nein! In ihrem Schreiben hat die ÖGK lediglich Beispiele für Erkrankungen genannt, bei denen von vornherein davon ausgegangen werden kann, dass 6 Einheiten zu 30 Minuten nicht ausreichend sind. Die Ärzt*innen sind aber nicht auf diese Beispiele beschränkt: Sie können eine Folgeverordnung immer dann ausstellen, wenn diese notwendig ist.


Sobald die erste Verordnung „aufgebraucht“ ist, erstellen wir bei Bedarf einen Behandlungsplan, und nach ärztlicher Freigabe kann die Behandlung nahtlos weitergehen. Die Kosten für die Behandlung werden in gleichem Maße von der ÖGK getragen, es ändert sich nichts. Was aus medizinischer Sicht gebraucht wird, wird auch bezahlt.


Zahlt die ÖGK auch bei euch? Ihr seid ja keine Vertragstherapeut*innen.


Ja, die ÖGK (und auch die anderen Krankenversicherungen) beteiligen sich an den Therapiekosten bei uns. Wir sind Wahltherapeut*innen: Das bedeutet, dass Ihre Krankenversicherung einen Teil der Therapiekosten trägt (üblicherweise zwischen ca. 30 und 60 Euro pro Einheit, abhängig von der Behandlungsdauer).


Falls Sie eine private Krankenzusatzversicherung haben, können Sie einen möglichen Selbstbehalt dort ebenfalls einreichen.



Wie oft im Jahr kann ich zur Physiotherapie gehen? Gibt es eine Deckelung durch die ÖGK?


Sie können so oft zur Physiotherapie gehen wie medizinisch notwendig, wenn sie ärztlich verordnet wurde. Zu beachten ist, dass die Behandlung ausreichend und zweckmäßig zu sein hat. Eine Deckelung durch die ÖGK (z. B. eine Serie pro Jahr) gibt es nicht.



Abschließend möchten wir betonen, dass sich für die Patient*innen wenig geändert hat. Nach wie vor obliegt es den behandelnden Ärzt*innen, die jeweils notwendige physiotherapeutische Behandlung zu verschreiben. Sollte sich im Laufe der Behandlung herausstellen, dass weitere Einheiten notwendig sind, so können wir dies in Form eines Behandlungsplans an die Ärzt*innen rückmelden. Ist das geschehen und kommt auch die behandelnde Ärztin*der behandelnde Arzt zu diesem Schluss, dann kann Ihre Behandlung nahtlos weiterlaufen. Und auch die Krankenkasse beteiligt sich weiterhin an den Kosten.


So viel also zu den häufigsten Fragen, die Patient*innen an uns richten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber gerne individuell mit Rat und Tat zur Seite. Sei es bei Fragen zu Finanzierung, unserem Therapieangebot oder zur Kostenerstattung durch Ihren Versicherungsträger: Wir sind für Sie da!

Ihre Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bei Physio Central in Hall in Tirol

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